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AI Act: 3D-Rendering oder Deepfake? Was muss gekennzeichnet werden? Sessel in einer Einrichtungsszene mit Kennzeichnung AI generated
Neuigkeiten aus der 3D-Welt, Ratschläge, Tipps, Fehlerbehebung und Tutorials

AI Act und 3D-Visualisierungen: Müssen Renderings als KI gekennzeichnet werden?

2026-10-11 /Posted byadmin

Ein ohne KI erstelltes 3D-Rendering muss gemäß Art. 50 des AI Act nicht als KI-Inhalt gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Visualisierungen von Pogotowie 3D, die durch Modellierung und Rendering einer Szene ohne künstliche Intelligenz entstehen.

Bei diesem Verfahren erstellen wir das Produktmodell, weisen Materialien zu und richten Licht und Kamera ein. Das Programm berechnet das fertige Bild anhand dieser Szene. Eine fotorealistische Produktvisualisierung kann wie ein Foto aussehen. Allein dieses Aussehen führt jedoch nicht zur Pflicht, sie als KI-Inhalt zu kennzeichnen.

Rechtsgrundlage: Art. 3 Nr. 1 und Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Und wenn KI beim Rendering hilft?

Bildentrauschung und die Erzeugung einer neuen Umgebung sind unterschiedliche Anwendungen. Bei Qualitätsverbesserungen muss geprüft werden, ob das Werkzeug den Inhalt bewahrt oder Details ergänzt. Art. 50 Abs. 2 sieht eine Ausnahme für unterstützende Standardbearbeitung oder das Ausbleiben wesentlicher Änderungen an Eingabedaten oder ihrer Bedeutung vor. Sie betrifft die Pflicht des Werkzeuganbieters.

Wenn KI einer Produktpräsentation Personen hinzufügt oder das Erscheinungsbild eines bestehenden Ortes verändert, prüfen wir die Offenlegungspflicht für Deepfakes gesondert. Sie ergibt sich nicht automatisch aus jedem KI-Einsatz. Entscheidend sind auch der Veröffentlichungskontext und die Frage, ob Betrachter den Inhalt fälschlich für authentisch halten könnten.

Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 2 und 4. Siehe Leitlinien der Kommission zur Transparenz und offizielle FAQ.

Was bedeutet Deepfake bei einer Produktpräsentation?

Im AI Act bezeichnet Deepfake ein durch KI erstelltes oder verändertes Bild, eine Aufnahme oder ein Video, das einer realen Person, einem Gegenstand, Ort oder Ereignis ähnelt und fälschlich für authentisch gehalten werden kann. Beispiel: KI erzeugt das Bild eines bestimmten Sessels in einem bestehenden Hotel, und die Veröffentlichung stellt es als Foto der tatsächlich umgesetzten Einrichtung dar, obwohl der Sessel nie dort stand.

Solches Material kann die Definition eines Deepfakes erfüllen. Das Bild muss zusammen mit Beschreibung und Veröffentlichungskontext beurteilt werden. Ein gewöhnliches Rendering ohne KI wird nicht allein durch sein realistisches Aussehen zu einem Deepfake im Sinne des AI Act.

Rechtsgrundlage: Art. 3 Nr. 60 und Art. 50 Abs. 4.

Welche Wasserzeichen und Kennzeichnungen werden verwendet?

Ein KI-Hinweis kann auf dem Bild sichtbar oder in der Datei für ein entsprechendes Werkzeug lesbar gespeichert sein. Es werden mehrere Lösungen eingesetzt:

  • Sichtbarer Text oder Kennzeichnung, z. B. „Mit KI erzeugt“ oder „AI generated“. Er kann auf der Grafik oder direkt daneben erscheinen. Ein Beispiel ist die Kennzeichnung rechts neben der Überschrift dieses Beitrags. Das Studiologo oder der Autorenname allein informiert nicht über KI-Nutzung.
  • Unsichtbares digitales Wasserzeichen, z. B. SynthID. Es ist im Bild eingebettet und wird von einem kompatiblen Werkzeug erkannt. Die Betrachter sehen es nicht als Text in einer Bildecke.
  • Informationen zur Dateiherkunft, z. B. Content Credentials auf Grundlage des C2PA-Standards. Das sind digital signierte Informationen zur Entstehung und Bearbeitung des Materials, die auf KI-Beteiligung hinweisen können. Sie sind nicht mit einem sichtbaren Wasserzeichen gleichzusetzen.

Die Europäische Kommission stellt außerdem Symbole zur Kennzeichnung von KI-Inhalten bereit. Art. 50 schreibt nicht für alle Bilder einen einzigen Text oder ein einziges grafisches Zeichen vor.

Maschinenlesbare Kennzeichnungen betreffen die Pflicht des KI-Systemanbieters. Muss ein Deepfake offengelegt werden, muss der KI-Betreiber außerdem spätestens bei der ersten Anzeige des Materials für eine verständliche Information der Betrachter sorgen. Ein verborgenes Zeichen oder reine Metadaten ersetzen einen solchen Hinweis nicht.

Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 2, 4 und 5; FAQ der Europäischen Kommission.

Wie informieren wir Kunden von Pogotowie 3D?

Wenn wir Kunden fertige Visualisierungen übergeben, informieren wir darüber, ob und in welchem Umfang wir KI eingesetzt haben. Wenn die KI-Nutzung rechtliche Kennzeichnungspflichten auslöst, erläutern wir dem Kunden, welche Pflichten sich aus seiner Verwendung und Veröffentlichung der erhaltenen Grafiken ergeben.

Ab wann gelten die Vorschriften?

Der AI Act, die Verordnung vom 13. Juni 2024, trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026.

Rechtsgrundlage: Art. 113. Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 umzusetzen (Art. 111). Diese Ausnahme verschiebt nicht die Offenlegung von Deepfakes. Erläuterung der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • AI Act auf Polnisch, aktueller Text: Art. 3, 50, 111 und 113.
  • Europäische Kommission: Fragen und Antworten zu Art. 50.
  • Leitlinien der Kommission zu Transparenzpflichten.

Die Verordnung bildet die Rechtsgrundlage. Die Materialien der Kommission helfen bei der Auslegung. Dieser Text dient der Information; die Beurteilung konkreter Materialien hängt von ihrer Erstellung und Veröffentlichung ab.

Rechtsstand: 10. Oktober 2026. Titelgrafik durch KI erzeugt.

Tags: 3D-Rendering, 3D-Visualisierungen, AI Act, KI in 3D-Visualisierungen, KI-Grafik, Künstliche Intelligenz
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